Bildung & Arbeit

Bildung

Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in den Kanton Solothurn ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Die Volksschule hat die Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen elementares Wissen und Können zu vermitteln. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten.

Im nachobligatorischen Bereich steht ein Angebot mit unterschiedlichen Massnahmen zur Integrationsförderung für die geflüchteten Personen, prioritär für 16 - 18-Jährige, bereit.

Deutsch-Integrationskurse stehen Personen ab 16 Jahren mit Schutzstatus S offen

Arbeit

Die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist bewilligungspflichtig. Das bedeutet: Der Arbeitgeber hat bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons (im Kanton Solothurn das Migrationsamt) ein entsprechendes Gesuch einzureichen.