Auto und Zug

Fahrberechtigung von Personen aus der Ukraine

  • Ein gültiger digitaler ukrainischer Führerausweis wird für Fahrten in der Schweiz anerkannt.
  • Seit dem 24. Februar 2022 abgelaufene ukrainische Führerausweise sind während der Gültigkeitsdauer der Verfügung (aktuell bis 05. April 2023) anerkannt.
  • Vor dem 24. Februar 2022 abgelaufene ukrainische Führerausweise sind nicht anerkannt. Der Ausweis muss vor der ersten Fahrt in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden.
  • Personen, die geltend machen, sie hätten eine Fahrberechtigung, jedoch weder einen digitalen noch einen physischen Führerausweis vorlegen können, müssen sich an die kantonale Vollzugsbehörde wenden.

Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz von in der Ukraine eingelösten Fahrzeugen: Mit der Ukraine besteht ein «Grüne Karte-​Abkommen». Gestützt auf die «Grüne Karte»,  bzw. der internationalen Versicherungskarte, ist der Versicherungsschutz gegeben.

Nutzung des öffentlichen Verkehrs

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 konnten Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die den Schutzstatus «S» beantragt oder erhalten hatten, den öffentlichen Verkehr in der Schweiz auf den GA-Strecken kostenlos nutzen.

Die Alliance SwissPass hat in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration beschlossen, das befristete Angebot nicht zu verlängern und per 1. Juni 2022 zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren.

Für notwendige Reisen im Zusammenhang mit Behördengängen können die Bundesasylzentren oder die kantonalen Sozialhilfebehörden den Schutzsuchenden weiterhin Fahrausweise abgeben. Wenden Sie sich dazu an die für den Wohnort zuständige Sozialregion

Weiterhin gilt, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen den öffentlichen Verkehr kostenlos für die Einreise zu ihrem Bestimmungsort in der Schweiz oder die Durchreise nützen dürfen.

Für alle anderen Reisen im öffentlichen Verkehr, die nicht im Zusammenhang mit einer behördlichen Anordnung stehen, müssen ab dem 1. Juni 2022 reguläre Fahrausweise gekauft werden.