Gesundheit

Wo erhalten Schutzsuchende aus der Ukraine medizinische Betreuung?

Schutzsuchenden Personen haben das Recht auf medizinische Grundversorgung und werden durch den Kanton krankenversichert (Visana), sobald sie registriert sind. Dies gilt jedoch nur für Personen, die von der Sozialhilfe abhängig sind.

Bei Krankheit, Unfall, psychischen Problemen oder Schwangerschaft können sich registrierte schutzsuchende Personen in jeder Arztpraxis oder jeder Notfallstation eines Spitals im Kanton Solothurn behandeln lassen.

Kann ich eine Krankenkasse beantragen?

Status S und sozialhilfeabhängig
Sobald eine schutzbedürftige Person den Antrag für den Schutzstatus S eingereicht hat, wird sie krankenversichert. 
Um Sozialhilfe zu beziehen und bei der Krankenkasse versichert zu werden, muss sich die schutzbedürftige Person beim zuständigen Sozialdienst melden.
Die Versicherung gilt ab demjenigen Datum, an dem die Person den Antrag für den Status S eingereicht hat.

Schutzstatus S und nicht von der Sozialhilfe abhängig
Personen, die nicht von der Sozialhilfe abhängig sind, werden nicht automatisch krankenversichert. Sie sind verpflichtet, selber eine Krankenversicherung abzuschliessen. Spätestens 3 Monate nach dem Antrag für den Schutzstatus S müssen sie sich bei einer Krankenkasse versichern. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Datum des Antrages. Diese Personen bezahlen die Prämien und Kostenbeteiligungen selber.

Aufenthalt ohne Visum (max. 3 Monate)
Ukrainerinnen und Ukrainer können sich während 3 Monaten ohne Visum/Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Zum Beispiel, wenn Sie bei Verwandten oder Privatpersonen wohnen.
In diesem Fall untersteht die Person nicht dem Krankenversicherungs-Obligatorium. Allenfalls verfügt sie über eine Reiseversicherung oder ihre Gastfamilie hat eine Gästeversicherung abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass die ukrainische Krankenversicherung für eine medizinische Behandlung in der Schweiz nicht ausreicht.

Worauf muss ich als Ärztin/Arzt bei der Behandlung von Schutzsuchenden achten?

Schutzsuchenden Personen haben das Recht auf medizinische Grundversorgung und werden durch den Kanton krankenversichert, sobald sie registriert sind.
NEU: Dies gilt nur für Personen, die von der Sozialhilfe abhängig sind.

Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie auf der Seite Krankenversicherung 

Welche Kosten werden übernommen?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, welche inner- und ausserhalb des Kantons Solothurn entstehen. Kosten für Medikamente, welche vom Arzt verordnet wurden und in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt sind, sind ebenfalls durch die Krankenkasse abgedeckt.