Schützen Sie sich!

Denken Sie daran, dass viele Menschen Unterstützung anbieten, aber nicht jeder derjenige ist, der er / sie zu sein vorgibt.

Schützen Sie sich vor Menschenhandel und anderen Formen des Missbrauchs.

Menschen, welche aus ihrem Heimatland flüchten, sind aufgrund ihrer Situation besonders verletzlich und damit ein leichteres Ziel für Personen, welche ihre Zwangslage und Schwäche ausnutzen wollen. Es besteht die Gefahr, dass geflüchtete Menschen mit Gewalt, Drohungen oder falschen Versprechungen in ein Ausbeutungsverhältnis gebracht und/oder Opfer von sexualisierter Gewalt und Menschenhandel werden.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat vorsorgliche Massnahmen formuliert, welche geflüchteten Personen helfen, sich vor diesen Risiken zu schützen:

  • Seien Sie misstrauisch vor zu grosszügigen Unterstützungs- oder Beschäftigungsangeboten.
  • Übergeben Sie Ihre Reisedokumente niemals einer anderen Person ausser den Schweizer Behörden.
  • Bewahren Sie ein Foto Ihres Identitätsausweises auf Ihrem Handy auf und senden Sie eine Kopie davon an einen Freund und / oder ein Familienmitglied.
  • Tragen Sie immer die Kontaktdaten von Vertrauenspersonen auf sich, die Ihnen in der Schweiz helfen können für den Fall, dass Sie Ihr Handy oder Ihre persönlichen Sachen nicht mehr haben.
  • Teilen Sie Ihren Aufenthaltsort und Ihre Reisen / Bewegungen Ihren Freunden und / oder Ihrer Familie mit.
  • Bevor Sie in ein Fahrzeug einsteigen, machen Sie ein Foto des Nummernschildes und senden Sie es an Ihre Freunde und / oder Ihre Familie. Steigen Sie nicht in das Fahrzeug ein, wenn der Fahrer Ihnen untersagt, ein Foto zu machen.
  • Verlassen Sie Ihre Unterkunft, wenn Sie sich dort nicht in Sicherheit fühlen und bitten Sie umgehend um Hilfe.

Auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration finden Sie weitere Informationen sowie Poster und Flyer auf Deutsch und Ukrainisch:
Menschenhandel und andere Formen des Missbrauchs

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld Opfer einer Straftat geworden ist, wenden Sie sich an eine Opferberatungsstelle.
Служба допомоги постраждалим у Швейцарії - Opferhilfe Schweiz

Beratungsstelle Opferhilfe Solothurn - Kanton Solothurn


Info Menschenhandel
Gemäss Art. 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs ist der Tatbestand des Menschenhandels folgendermassen definiert: Menschenhandel betreibt wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans.