Unterkunft
Ich möchte als Gastfamilie Flüchtende bei mir zu Hause aufnehmen.
Der Kanton Solothurn begrüsst und unterstützt die private Unterbringung in Gastfamilien. Die Abklärungen der Gastfamilien und die Unterstützung und Begleitung der privaten Unterbringung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und der ORS Service AG.
Eine Privatperson kann ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft beim kantonalen Migrationsamt gemeldet werden.
Bei Bedarf werden die Schutzsuchenden für ihren Lebensunterhalt mit Sozialhilfeleistungen nach kantonalen Richtlinien unterstützt. Die Unterbringung der Schutzsuchenden bewegt sich im Rahmen der privaten solidarischen Unterstützung.
Für die Anmeldung als Gastfamilie wenden Sie sich bitte direkt an die Schweizerische Flüchtlingshilfe:
Schweizerische Flüchtlingshilfe
Weitere Informationen:
Faktenblatt «Schutzstatus S»
Staatssekretariat für Migration SEM
«Helpline Ukraine» (Staatssekretariat für Migration SEM)
Telefon 058 465 99 11
ukraine@sem.admin.ch
Ich habe Fragen zum Zusammenleben von Gastfamilie und Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Die Kontaktstelle Gastfamilien der ORS Service AG berät und unterstützt die Gastfamilien und die Schutzsuchenden während der gesamten Dauer der Unterbringung. Nach einem ausführlichen Erstgespräch mit den Gastfamilien und den Geflüchteten vor Ort, werden weitere Fragen und Anliegen zum Zusammenleben vorwiegend telefonisch beantwortet.
Kontaktstelle ORS (ab 1. Dezember 2023)
ORS Service AG
Gastfamilienprojekt
Bielstrasse 32
4500 Solothurn
solothurn@ors.ch
Telefon: 032 621 90 66
Dienstag: 08.00 - 09.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 11.00 Uhr
Für Fragen zur Sozialhilfe und Integrationsmassnahmen sind ausschliesslich die Sozialregionen zuständig.
Erhalte ich finanzielle Unterstützung, wenn ich privat Flüchtende aufgenommen habe?
Für die Wohnkosten erhalten Sie als Gastfamilie vom Kanton eine angemessene Abgeltung, welche von den Sozialregionen ausgerichtet wird.
Die Abgeltung wird bei Gastfamilien im Kanton Solothurn pro Haushalt ausgerichtet und beträgt monatlich:
- CHF 200 bei 1-3 untergebrachten Personen
- CHF 400 bei 4 und mehr untergebrachten Personen
Bitte wenden Sie sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Sozialregion.
Voraussetzung ist, dass die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Beim Antrag auf Sozialhilfe müssen sie sich beim Bund bereits registriert haben oder nachweisen können, dass sie sich für die Registrierung mit dem Onlineformular angemeldet haben.
Registrierung
Registrierungen sind in diesen Bundesasylzentren möglich bis zum:
Moudon | 31.12.2023 |
Bern | durchgehend |
Ab dem 01.01.2024 erfolgen alle Registrierungen in Bern.
Anmeldung zur Registrierung online:
Mit diesem Formular stellen Sie ein Gesuch, um vorübergehenden Schutz in der Schweiz zu erhalten. Gleichzeitig melden Sie sich damit für einen Termin an, um sich im Bundesasylzentrum zu registrieren. Nach Einsenden des Formulars erhalten Sie einen Registrierungstermin.
Wir bieten eine Wohnung oder ein Haus für die Unterbringung an.
Die Koordination von separatem Wohnraum übernehmen aktuell die Sozialregionen des Kantons Solothurn.
Bitte kontaktieren Sie die für Ihre Wohngemeinde zuständige Sozialregion.
Ich habe als Flüchtende/r Unterkunft bei Privaten gefunden.
So gehen Sie nun am besten vor:
Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine, die eine Unterbringungsmöglichkeit in der Schweiz haben und über Identitätspapiere verfügen, sollen direkt in RegisterMe einen Registrierungstermin BAZ buchen.
Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine, die keine Unterbringungsmöglichkeit in der Schweiz haben, melden sich direkt in einem BAZ.
Schutzbedürftige Personen ab 18 Jahren aus der Ukraine, die über keine Identitätspapiere verfügen, jedoch eine Unterbringungsmöglichkeit in der Schweiz haben: Bitte wenden Sie sich an ein BAZ.
Registrierungen sind in diesen Bundesasylzentren möglich bis zum:
Moudon | 31.12.2023 |
Bern | durchgehend |
Ab dem 01.01.2024 erfolgen alle Registrierungen in Bern.
Die Flüchtlinge gehen nach der Registrierung beim Bundesasylzentrum zurück zu ihrer Privatunterkunft oder werden vom Bundesasylzentrum in eine kantonale Einrichtung zugewiesen. Nach Erhalt des positiven Schutzstatus müssen sich die Flüchtlinge mit Privatunterkunft bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts anmelden. Auf dem Entscheid für die Anmeldung muss der Kanton Solothurn als Zuweisungskanton aufgeführt sein.
Gut zu wissen:
Falls finanzielle Unterstützung der Schutzsuchenden notwendig ist (Geld für Miete, Lebensmittel, Transport etc.) kann man nach der Registrierung Sozialhilfe beantragen. Wenn ein Sozialhilfeanspruch besteht, werden auch die Kosten für die Krankenversicherung vom Kanton übernommen Für die Prüfung und Ausrichtung der Sozialhilfe ist die jeweilige Sozialregion zuständig.
Weitere Informationen:
Faktenblatt «Schutzstatus S»
Staatssekretariat für Migration SEM
«Helpline Ukraine» (Staatssekretariat für Migration SEM)
Telefon 058 465 99 11
ukraine@sem.admin.ch
Können registrierte Personen die Unterkunft innerhalb des Kantons wechseln? (Wohnortswechsel)
Sie wurden vom Bund dem Kanton Solothurn zugewiesen. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, können Sie Ihren aktuellen Wohnort nicht eigenständig wechseln. Melden Sie sich rechtzeitig bei der Sozialregion. Diese wird mit Ihnen eine Lösung suchen.
Auch wenn Sie aktuell keine Sozialhilfe beziehen, aber die künftigen Wohnkosten nicht selber finanzieren können, müssen Sie sich rechtzeitig bei der Sozialregion melden.
Können registrierte Personen in einen anderen Kanton wechseln? (Kantonswechsel)
Auf dem Entscheid des Staatssekretariates für Migration ist der Zuweisungskanton aufgeführt. Darauf kann innert 30 Tagen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht werden. Eine Beschwerde gegen den Zuweisungsentscheid hat keine aufschiebende Wirkung und muss im Zuweisungskanton abgewartet werden.
Weitere Informationen zur Kantonszuweisung: Fragen und Antworten Bund
Wann können die Schutzsuchenden von den Durchgangszentren in die Gemeinden wechseln?
Die Schutzsuchenden in den Durchgangszentren werden in die Gemeinden transferiert, sobald für sie eine passende Unterkunft gefunden wurde. Dies kann unterschiedlich lange dauern. Das Betreuungspersonal in den Durchgangszentren informiert die Schutzsuchenden.