Arbeit
Wie und wo kann ich als Arbeitgeber Stellenangebote für Flüchtlinge ausschreiben?
Offene Stellen können wie üblich der RAV-Vermittlung gemeldet werden. (RAV = Regionale Arbeitsvermittlungszentren)
Die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist bewilligungspflichtig. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons (im Kanton Solothurn das Migrationsamt) ein entsprechendes Gesuch inkl. Kopie des Arbeitsvertrages einzureichen. Das Gesuch finden Sie unter Downloads.
Kann ich als registrierte schutzsuchende Person in der Schweiz arbeiten?
Ja, mit Schutzstatus S können Sie bereits ab dem 1. Monat nach Ihrer Ankunft arbeiten.
Der Arbeitgeber muss beim Migrationsamt des Kantons Solothurn ein entsprechendes Gesuch inkl. Kopie des Arbeitsvertrages einreichen. Das Gesuch finden Sie unter Downloads.
Sobald das Migrationsamt dem Arbeitgeber die Erwerbstätigkeit bewilligt hat, sind Sie zur Erwerbsarbeit berechtigt.
Selbständige Erwerbstätigkeit
Für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit muss die Person mit Schutzstatus S ein Gesuch beim Migrationsamt des Kantons Solothurn stellen. Das Migrationsamt prüft, ob die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob eine ausreichende eigenständige Existenzgrundlage vorhanden ist.
Die Bewilligung ist kostenlos.
Darf ein ukrainischer Flüchtling ein Jobangebot aus einem anderen Kanton annehmen?
Ja, die Erwerbstätigkeit ist in der gesamten Schweiz unter den gleichen Bedingungen möglich. Der Arbeitgeber muss ein Beschäftigungsgesuch bei der zuständigen Behörde des Einsatzortes (Arbeitskanton) einreichen. Die Arbeit kann mit Erhalt der Bewilligung aufgenommen werden.