Arbeit
Wie und wo kann ich als Arbeitgeber Stellenangebote für Flüchtlinge ausschreiben?
Offene Stellen können wie üblich der RAV-Vermittlung gemeldet werden. (RAV = Regionale Arbeitsvermittlungszentren)
Die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist bewilligungspflichtig. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons (im Kanton Solothurn das Migrationsamt) ein entsprechendes Gesuch inkl. Kopie des Arbeitsvertrages einzureichen. Das Gesuch finden Sie unter Downloads.
Kann ich als registrierte schutzsuchende Person in der Schweiz arbeiten?
Ja, mit Schutzstatus S können Sie bereits ab dem 1. Monat nach Ihrer Ankunft arbeiten.
Mit Beschluss des Bundesrates vom 22. Oktober 2025 ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Schutzbedürftige nicht mehr bewilligungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig. Obwohl die entsprechende Verordnungsänderung erst per 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, ist es für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende bereits ab dem 23. Oktober 2025 möglich, die Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit über «EasyGov.swiss», den Online-Schalter für Unternehmen, oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde zu melden. Die direkte Meldung hat über das Meldeformular des Staatssekretariats für Migration für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer zu erfolgen.
Darf ein ukrainischer Flüchtling ein Jobangebot aus einem anderen Kanton annehmen?
Ja, die Erwerbstätigkeit ist in der gesamten Schweiz unter den gleichen Bedingungen möglich.
Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende können die Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit über «EasyGov.swiss», den Online-Schalter für Unternehmen, oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die direkte Meldung hat über das Meldeformular des Staatssekretariats für Migration für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer zu erfolgen.