Gemeinden
Für die Sozialhilfe und finanzielle Unterstützung wie auch für Integrationsmassnahmen sind die Sozialregionen des Wohnortes der Schutzsuchenden zuständig.
Die Flüchtenden sind nach der Registration bei einem Bundesasylzentrum automatisch durch den Kanton des Wohnortes krankenversichert.
Mitgebrachte Haustiere müssen mit einem Formular dem Veterinärdienst des Kantons gemeldet werden.
Der Situationsbericht über die Zahlen zu den Schutzsuchenden aus der Ukraine im Kanton Solothurn wird jeweils am Dienstag veröffentlicht.