Sozialhilfe

Sozialhilfe / Notfallhilfe

Personen mit Status S erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Personen mit Status N. Entsprechend gelten die Ausführungen im Sozialhilfehandbuch auch für Personen mit Status S. Anspruchsprüfung und Verfahren sind analog zu den anderen Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern anzuwenden. 

Sozialhilfe ohne Status S: Ukrainierinnen und Ukrainer dürfen visumsfrei in die Schweiz einreisen und sich insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Wenn diese Personen eine Notlage geltend machen, haben sie entsprechend Anspruch auf Notfallhilfe.

Informationen rund um das Thema Sozialhilfe finden Sie auf den Internetseite der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS und des SEM oder im kantonalen Sozialhilfehandbuch.

Sozialregionen

Im Anschluss an die kantonale Phase werden die Schutzsuchenden auf die Sozialregionen verteilt. Die Sozialregionen müssen somit auch ihre Unterbringungsstrukturen vorbereiten und gegebenenfalls aufstocken. Im Moment ist von einer hohen Anzahl an Zuweisungen auszugehen. Die Gemeinden und Sozialregionen sind deshalb gefordert, genügend Wohnraum zur Verfügung zu stellen.