Krankenversicherung
Sozialhilfeabhängige Personen
Personen mit Schutzstatus S werden vom Kanton in einer Kollektivversicherung versichert, wenn sie
- vom Bund dem Kanton Solothurn zugewiesen wurden
- in einem regionalen Asylzentrum aufgenommen wurden
- und sozialhilfebedürftig sind.
Die Krankenversicherung gilt rückwirkend auf das Datum des Antrags (RegisterMe) um Schutzgewährung. Die Prämien und weitere Gesundheitskosten (Selbstbehalte, Franchisen) werden vom Kanton übernommen und administriert. Nach der Zuweisung in eine Sozialregion werden die Gesundheitskosten von der zuständigen Sozialregion abgewickelt und über die Sozialhilfe finanziert.
Sozialhilfeunabhängige Personen
Personen mit Schutzstatus S, welche dem Kanton zugewiesen wurden, aber nicht in ein regionales Asylzentrum eintreten, werden vom Kanton nicht versichert. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass sie innert drei Monaten nach der Einreise eine Krankenversicherung abschliessen und die Prämien selbst bezahlen. Falls dies nicht möglich ist, können die betroffenen Personen bei der für ihre Wohngemeinde zuständigen Sozialregion einen Sozialhilfeantrag stellen. Bei Vorliegen eines Sozialhilfeanspruchs werden auch die Prämien und die Gesundheitskosten über die Sozialhilfe finanziert.
Bei visumsfreier Einreise (3 Monate)
Ukrainerinnen und Ukrainer können sich 3 Monate lang visums- und bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten. Zum Beispiel, wenn sie bei Verwandten oder Privatpersonen wohnen.
In diesem Fall untersteht die Person nicht dem Krankenversicherungsobligatorium. Allenfalls verfügt sie über eine Reiseversicherung oder ihre Gastgeber haben eine Gästeversicherung abgeschlossen. Die ukrainische Krankenversicherung ist für eine medizinische Behandlung in der Schweiz nicht ausreichend.
Was tun bei einem Notfall?
Bei einem allfälligen Notfall kann beim Kanton die Versicherungsnummer der Kollektivversicherung (Visana) der/des Schutzsuchenden erfragt werden:
Amt für Gemeinden und Soziales
Fachbereich Asyl
Tel 032 627 23 11
E-Mail gesundheitskosten.asyl@ddi.so.ch
Für medizinische Notfälle können die für den Wohnort zuständigen Sozialregionen Kostengutsprache leisten.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, welche inner- und ausserhalb des Kantons Solothurn entstehen. Kosten für Medikamente, welche vom Arzt verordnet wurden und in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt sind, sind ebenfalls durch die Krankenkasse abgedeckt.