Ausweis S

Wie erhält man den Schutzstatus S?

  1. Bei den Bundesasylzentren registrieren sich Ukrainerinnen und Ukrainer am besten online um einen Termin für die Ersterfassung der Daten zu erhalten: https://www.sem.admin.ch 
  2. Die Schutzsuchenden werden durch das Staatssekretariats für Migration für einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum aufgeboten.
  3. Nach der persönlichen Registrierung in einem Bundesasylzentrum erfolgt die Schutzüberprüfung durch das Staatssekretariat für Migration.
  4. Daraufhin verschickt das Staatssekretariats für Migration eine Mitteilung «positive Schutzgewährung» an die schutzsuchenden Personen sowie ans kantonale Migrationsamt.
  5. Die Person mit dem S-Status melden sich danach bei der Gemeinde an (nur jene mit Privatunterkunft).
  6. Das Migrationsamt verschickt ein Schreiben mit einem Termin für die Biometrisierung im Ausweiszentrum Solothurn.
  7. Die Biometrisierung muss persönlich beim Ausweiszentrum Solothurn erfolgen.
  8. Die Ausweise im Kreditkartenformat werden den Personen mit S-Status direkt per Einschreiben zugestellt.

Gestützt auf den Entscheid des Staatssekretariats für Migration wird Personen, die den Status «S» erhalten, ein Ausweis durch das Migrationsamt ausgestellt.

Verlängerung Schutzstatus S

Gemäss Bundesratsentscheid vom 9. November 2022 wird der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Per Ende März werden im Kanton Solothurn die ersten Ausweisverlängerungen anstehen. In Zusammenarbeit mit dem SEM (Staatssekretariat für Migration) und den Kantonen haben wir uns für folgendes Vorgehen entschieden:

  1. Vor Ablauf des Schutzstatus S werden die Schutzsuchenden die Verfallsanzeige erhalten. Diese Verfallsanzeigen werden am Anfang des vorausgehenden Monats durch das BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik) versendet.
  2. Die Verfallsanzeige ist spätestens zwei Wochen vor Ablauf durch die schutzsuchende Person auszufüllen, allenfalls zu ergänzen und zusammen mit dem Ausweis direkt an das Migrationsamt zu retournieren.
  3. Die Verlängerung wird überprüft und der Ausweis kostenlos verlängert und ausgestellt.
  4. Der abgelaufene Ausweis wird ordnungsgemäss durch das Migrationsamt entsorgt.
  5. Der neue Ausweis wird direkt an die schutzsuchende Person per Einschreiben zugestellt.

Sollten Verfallsanzeigen sowie Ausweise bei Ihnen eingehen, bitten wir Sie um rasche Weiterleitung an das Migrationsamt. 

Übersetzte Versionen auf Ukrainisch und Englisch finden Sie unter Dokumente.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

 

Schutzstatus S kann widerrufen werden

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat nach Konsultation der Kantone und der Städte festgelegt, dass das SEM den Schutzstatus S geflohener Personen widerrufen kann, wenn sich diese mehr als 15 Tage pro Quartal in der Ukraine aufhalten.

Davon ausgenommen sind Personen, die belegen können, dass ihr Aufenthalt dazu diente, die Rückkehr in den Heimatstaat vorzubereiten.

Mit einer Aufhebung des Schutzstatus muss auch rechnen, wer seinen Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegt.