Reisefreiheit Schutzbedürftige mit Ausweis S

Personen mit dem Status «S» können mit einem gültigen anerkannten Reisepass ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Für die Rückkehr in die Schweiz ist somit kein Rückreisevisum erforderlich. Zu beachten sind die jeweiligen Einreisebestimmungen der Reisezielländer.

Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können wie bisher jeweils während 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei im Schengen-Raum reisen.

Ein Ausweis S allein ist kein anerkanntes Reisedokument. Ukrainische Staatsangehörige mit nicht-biometrischen Pässen sowie andere Drittstaatsangehörige sollen sich daher bitte vor der geplanten Auslandreise an die Konsulate der jeweiligen Reisezielländer wenden, um die Einreisebestimmungen abzuklären.